Anmeldung zum EFV
Die Anmeldung zum EFV kann jederzeit erfolgen, sobald Sie die Zugangsvoraussetzungen erfüllen.
Die Anmeldung zur verbindlichen Teilnahme am EFV erfolgt auf dem Dienstweg beim Dezernat 47 der für Sie zuständigen Bezirksregierung. Nach erfolgter Anmeldung erhalten Sie zeitnah einen Platz im EFV.
Bitte informieren Sie Ihre Schulleitung über die beabsichtigte Teilnahme am EFV und reichen Sie eine Kopie des Anmeldeformulars ein.
Wenn Sie schwerbehindert sind, wird im Vorfeld des EFV der Kontakt zu Ihrer örtlich zuständigen Schwerbehindertenvertretung hergestellt. Wenn Sie dies nicht möchten, machen Sie bitte einen entsprechenden Vermerk im Anmeldeformular.
Die Einladungen zum EFV werden vier bis sechs Wochen vor dem jeweiligen EFV von Schulmanagement NRW verschickt.
Wenn Sie sich vor dem Ablegen des EFV um eine Stelle als Schulleiterin oder Schulleiter bewerben möchten, wenden Sie sich bitte an das Dezernat 47 Ihrer Bezirksregierung.
Ihre Teilnahme am EFV ist ein vorrangiges Dienstgeschäft.
Sobald Sie eine Einladung zum EFV erhalten haben, treffen Sie spätestens jetzt die erforderlichen Absprachen mit Ihren Vorgesetzten, damit Ihrer Teilnahme am EFV keine anderweitigen dienstlichen Verpflichtungen entgegenstehen.
Wenn Sie Ihre Teilnahme nach Erhalt der Einladung absagen müssen, dann teilen Sie dies bitte mit einer entsprechenden Begründung dem Dezernat 47 der für Sie zuständigen Bezirksregierung mit und informieren Sie Schulmanagement NRW.
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