Logo Qualis

Innovationen in der Weiterbildung

Ein Mann berührt eine Glasplatte, auf der das Wort Innovation abgebildet ist

Nordrhein-Westfalen stellt jährlich einen Innovationsfonds zur Förderung von Projekten in der gemeinwohlorientierten Weiterbildung bereit

Der Förderaufruf „Innovationen in der Weiterbildung“ wurde Mitte Oktober 2020 erstmalig veröffentlicht und unterstützt/e in den Jahren 2021 bis 2023 bereits 47 innovative Vorhaben von Einrichtungen, die nach dem Weiterbildungsgesetz NRW anerkannt und gefördert werden. Mit der Novellierung des Weiterbildungsgesetzes (WbG) wurde ein „Innovationsfonds für die Weiterbildung“ als neues Förderinstrument gesetzlich verankert. Das für Weiterbildung zuständige Ministerium fördert auf Grundlage von § 19 WbG mit dem Innovationsfonds Projekte der gemeinwohlorientierten Weiterbildung in Nordrhein-Westfalen (NRW), die zum Aufbau eines Systems des lebensbegleitenden Lernens beitragen und möglichst einrichtungs- und trägerübergreifend angelegt sind.

Das Bewerbungsverfahren ist zweistufig: Volkshochschulen in Nordrhein-Westfalen und nach dem Weiterbildungsgesetz (WbG NRW) anerkannte Einrichtungen in anderer Trägerschaft reichen zunächst eine Interessensbekundung mit der Beschreibung ihrer Projektidee, den Zielen, Kooperationspartnern, Produkten sowie einen Meilensteinplan ein.

Das für Weiterbildung zuständige Ministerium wählt auf Grundlage der Empfehlung des Landesweiterbildungsbeirates diejenigen Projekte aus, die zur Einreichung eines Antrags aufgefordert werden. Dann werden die erfolgreichen Einrichtungen benachrichtigt und aufgerufen, einen formalen Förderantrag (Stufe 2) bei der jeweils zuständigen Bezirksregierung zu stellen. Die Projekte werden vom Ministerium für Kultur und Wissenschaft bis zu einem Höchstbetrag jeweils zu 80% gefördert. 20% muss die Einrichtung aus Eigenmitteln in das Projekt einbringen.

Der Innovationsfonds stellt jährlich insgesamt bis zu 1 Million Euro pro Jahr für Vorhaben zur Verfügung. Gefördert werden Maßnahmen mit jeweils bis zu 50 000 Euro.

Die Ergebnisse und Erfahrungen der Innovationsprojekte werden nach Abschluss dokumentiert, evaluiert und in die Breite der Weiterbildungslandschaft transferiert, damit auch andere Weiterbildungseinrichtungen dadurch Impulse für ihre Arbeit erhalten.

Den aktuellen Förderaufruf und Informationen zu den geförderten Projekten finden Sie auf den Unterseiten der jeweiligen Jahre.

Die Rahmenbedingungen und Praxiserfahrungen von Projektträgern sind in der ersten Episode der Podcastreihe „Weiterbildung im Wandel“ veröffentlicht. Informationen zu ausgewählten bereits durchgeführten oder laufenden Projekten sowie Anregungen zur Entwicklung eigener innovativer Ideen für die Zukunft der Weiterbildung bieten wir Ihnen auch in den folgenden Episoden der Podcastreihe Weiterbildung im Wandel. 

Lassen Sie sich inspirieren!

Hände, Zusammenarbeit und Ausrüstung mit einem Geschäftsteam, das in Synergie für Innovation in einem Workshop zusammenarbeitet. Treffen, Teamarbeit und Kreativität mit einer Gruppe von Männern und Frauen bei der Arbeit im Büro
Inhaltsseite

Förderaufruf 2025 für den Innovationsfonds Weiterbildung gestartet

Mit der Novellierung des Weiterbildungsgesetzes (WbG) wurde ein „Innovationsfonds für die Weiterbildung“ als neues Förderinstrument gesetzlich verankert. Das für Weiterbildung zuständige Ministerium fördert jährlich auf Grundlage von § 19 WbG mit dem Innovationsfonds Projekte der gemeinwohlorientierten Weiterbildung in Nordrhein-Westfalen (NRW), die zum Aufbau eines Systems des lebensbegleitenden Lernens beitragen und möglichst einri...