Grundlage für die Weiterentwicklung von gendersensibler Bildung und Erziehung in der Schule ist in Nordrhein-Westfalen das Schulgesetz. Danach hat die Schule die Aufgabe, auf die Gleichberechtigung der Geschlechter und die Beseitigung bestehender Nachteile hinzuwirken (SchulG § 2, Abs. 7, Satz 3). Gendersensible Bildung ist somit ein Querschnittsthema aller Ebenen der Schulentwicklung. Sie berührt u. a. den Unterricht, die außerunterrichtlichen Angebote, die Personalentwicklung. Die Vermeidung von geschlechtsbezogenen Diskriminierungen beinhaltet zudem die Berücksichtigung von geschlechtlicher Vielfalt.
Die 2016 verabschiedeten „Leitlinien zur Sicherung der Chancengleichheit durch geschlechtersensible schulische Bildung und Erziehung“ der Kultusministerkonferenz (KMK) und der Konferenz der Gleichstellungs- und Frauenministerinnen und -minister, -senatorinnen und -senatoren (GMFK) beinhalten Handlungsfelder sowie Maßnahmen, um den Bildungsauftrag von Schule zu konkretisieren. Die Zielsetzung dabei ist, benachteiligende Geschlechterstereotype zu vermeiden und Jungen und Mädchen in der Schule gleichermaßen zu fördern. Sie benennen u. a. Anforderungen an Prüfungsaufgaben, an Lehr- und Lernmittel sowie an Lehramtsausbildung und -fortbildung.
Ziel von QUA-LiS NRW ist es, gendersensible Schul- und Unterrichtsentwicklung im Sinne des Schulgesetzes NRW und der oben genannten Leitlinien zu unterstützen. Dieses geschieht u. a. durch die Sammlung und Dokumentation von guten Praxisbeispielen, die Entwicklung von Qualitätskriterien und die Zurverfügungstellung unterschiedlicher Materialien. Plattform hierfür ist ein Internetangebot, das kontinuierlich weiterentwickelt wird.
Neben diesen konkreten Vorhaben zur Unterstützung der gendersensiblen Schulentwicklung ist langfristig die Implementierung von Gender als Querschnittsthema in allen Aufgabenfeldern der Qualitäts- und UnterstützungsAgentur das Anliegen des Arbeitsfelds.
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