Grundlage für die Weiterentwicklung von gendersensibler Bildung und Erziehung in der Schule ist in Nordrhein-Westfalen das Schulgesetz. Danach hat die Schule die Aufgabe, auf die Gleichberechtigung der Geschlechter und die Beseitigung bestehender Nachteile hinzuwirken (SchulG § 2, Abs. 7, Satz 3). Gendersensi...