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Zentrale Prüfungen

Eine Reihe von Aufgaben wird mit einem Rotstift abgehakt.

Die Gesamtverantwortung für die Zentralen Prüfungen liegt beim Ministerium für Schule und Bildung als oberster Schulaufsichtsbehörde. QUA-LiS übernimmt im Auftrag des Ministeriums verantwortlich Aufgaben im Bereich der Konzept- und Produktentwicklung, der Verfahrensorganisation sowie der Ergebnissicherung und Evaluation. Die Arbeit ist in einer verfahrensbezogenen Projektstruktur organisiert.

Zentrale Prüfungen am Ende der Klasse 10

Der mittlere Schulabschluss (Fachoberschulreife) und der Hauptschulabschluss nach Klasse 10 werden in Nordrhein-Westfalen in einem Abschlussverfahren vergeben. Schülerinnen und Schüler der letzten Klasse der Sekundarstufe I an Hauptschulen, Realschulen, Sekundarschulen, Gesamtschulen, Abendrealschulen, Waldorfschulen sowie an Förderschulen und Waldorf-Förderschulen, soweit die Schülerinnen und Schüler dort zielgleich unterrichtet werden, nehmen daran teil.

Den Kern des Verfahrens bilden schriftliche Prüfungen mit zentral gestellten Aufgaben in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch.

Zentrale Prüfungen am Ende der Klasse 10

Zentrale Klausuren am Ende der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe

Schülerinnen und Schüler an Gymnasien und Gesamtschulen nehmen am Ende der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe an zentralen Klausuren mit landeseinheitlich gestellten Aufgaben teil. Sie werden in den Fächern Deutsch und Mathematik geschrieben.

Da in den modernen Fremdsprachen die Möglichkeit gefördert werden soll, eine Klausur durch eine mündliche Kommunikationsprüfung zu ersetzen, ist zunächst keine zentrale Klausur in den Fremdsprachen vorgesehen.

Die Klausuren dienen der Standardsicherung am Ende der Einführungsphase und geben im Hinblick auf die Anforderungen in der Qualifikationsphase Rückmeldungen hinsichtlich der erreichten Leistungen. 

Zentrale Klausuren am Ende der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe (ZKE)

Zentralabitur am Beruflichen Gymnasium

Die Allgemeine Hochschulreife wird in Nordrhein-Westfalen am Beruflichen Gymnasium nach einem Prüfungsverfahren mit landeseinheitlich gestellten Prüfungsaufgaben vergeben. Dieses Prüfungsverfahren gilt für alle Schülerinnen und Schüler der Beruflichen Gymnasien für die Fachbereiche Ernährung, Gesundheit und Soziales, Gestaltung, Informatik, Technik und Wirtschaft und Verwaltung.

Grundlage für die Erstellung der landeseinheitlichen Abituraufgaben für das Zentralabitur am Beruflichen Gymnasium sind die verbindlichen Vorgaben der gültigen Bildungspläne für die Bildungsgänge des Beruflichen Gymnasiums gem. APO-BK Anlage D1 – D28, die jährlich neu zu erlassenden fachspezifischen Abiturvorgaben sowie die entsprechenden Konstruktionsvorgaben. Grundlage der Abiturprüfung ist der Unterricht in der Qualifikationsphase. Die zentralen Prüfungen zum Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife am Beruflichen Gymnasium machen Leistungsanforderungen transparent, dienen der Vergleichbarkeit von Schulabschlüssen und leisten somit einen Beitrag zur Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung.

Zentralabitur am Beruflichen Gymnasium

Zentralabitur in der gymnasialen Oberstufe und am Weiterbildungskolleg

Die Allgemeine Hochschulreife wird in Nordrhein-Westfalen in einem Verfahren mit zentral gestellten Prüfungsaufgaben vergeben. Alle Schülerinnen und Schüler der gymnasialen Oberstufe, Studierende an Weiterbildungskollegs sowie Bewerberinnen und Bewerber, die ihr Abitur auf dem Weg einer Externenprüfung ablegen wollen, nehmen daran teil.

Grundlage für die Erstellung der landeseinheitlichen Abituraufgaben sind die verbindlichen Vorgaben der Kernlehrpläne, die jährlich neu zu erlassenden fachspezifischen Abiturvorgaben sowie die entsprechenden Konstruktionsvorgaben. Die zentralen Prüfungen zum Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife machen Leistungsanforderungen transparent, dienen der Vergleichbarkeit von Schulabschlüssen und leisten somit einen Beitrag zur Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung.

Zentralabitur in der gymnasialen Oberstufe/Zentralabitur am Weiterbildungskolleg

Das Deutsche Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz in Nordrhein-Westfalen (DSD NRW)

Das DSD NRW ist eine Maßnahme der sprachlichen Erstintegration für neu zugewanderte Jugendliche und junge Erwachsene mit dem DSD I für ca. 14- bis 16-Jährige an allgemeinbildenden Schulen, mit dem DSD I PRO, der berufsorientierten Variante des Deutschen Sprachdiploms, für ca. 16- bis 25-Jährige an beruflichen Schulen. 

DSD NRW

Abitur-Online

Der Lehrgang abitur-online.nrw ist ein flexibles Unterrichtsangebot der Weiterbildungskollegs in NRW – mit Lernphasen in der Schule und zu Hause. Er richtet sich an

  • Berufstätige, die neben ihrer Berufstätigkeit einen Schulabschluss erwerben möchten,
  • Mütter oder Väter, die neben der Führung eines Haushalts die Schule besuchen möchten,
  • Arbeitssuchende, die dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen und parallel dazu die Fachhochschulreife oder das Abitur erwerben möchten.

Abitur-Online

Logistik zentraler Prüfungen

Die Entwicklung und Distribution von Produkten für zentrale Prüfungen erfordert umfangreiche und komplexe logistische Verfahren.