Die Fachkonferenz
Die Fachkonferenz - Die Konferenz über die Fächer
Die Fachkonferenz berät über alle das Fach oder die Fachrichtung betreffenden Angelegenheiten einschließlich der Zusammenarbeit mit anderen Fächern. Sie ist verantwortlich für die schulinterne Qualitätssicherung und -entwicklung der fachlichen Arbeit und berät über Ziele, Arbeitspläne, Evaluationsmaßnahmen und -ergebnisse und Rechenschaftslegung. Sie entscheidet in ihrem Fach insbesondere über
- Grundsätze zur fachmethodischen und fachdidaktischen Arbeit
- Grundsätze zur Leistungsbewertung
- Vorschläge an die Lehrerkonferenz zur Einführung von Lernmitteln
In Grundschulen und in Förderschulen kann durch Beschluss der Schulkonferenz auf die Einrichtung von Fachkonferenzen verzichtet werden. In diesem Fall übernimmt die Lehrerkonferenz die Aufgaben der Fachkonferenzen.
Mitglieder der Fachkonferenz:
- Lehrerinnen und Lehrer, die die Lehrbefähigung für das entsprechende Fach besitzen oder darin unterrichten.
Mit beratender Stimme:
- Zwei Vertretungen der Eltern
- Zwei Vertretungen der Schülerinnen und Schüler
Die Schulkonferenz kann eine höhere Zahl von Vertretungen der Eltern beschließen.
Bildungsgangkonferenz an Berufskollegs
In Berufskollegs können Fachkonferenzen statt für einzelne Fächer für Fachbereiche oder Bildungsgänge eingerichtet werden.
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