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Pflegschaften

Grafische Darstellung einer Gruppe von Personen im Gespräch, rechts daneben der Text "Klassenpflegschaft, Schulpflegschaft". Eine Person hält ein Geldstück hoch, die zweite spricht über Schule. Die dritte Person macht sich Notizen und die vierte meldet sich zu Wort.

Informationen zu Gremien und Wahlen

Nach Artikel 10 (2) der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen wirken Eltern durch Elternvertretungen an der Gestaltung des Schulwesens mit. In jeder Schule besteht auf der Ebene der Klassen die Klassenpflegschaft - das Fundament der Mitbestimmung. Die Vorsitzenden aller Klassen bilden die Schulpflegschaft; sie vertritt die Interessen aller Eltern.

Wie die Mitwirkung im Einzelnen aussieht und welche Möglichkeiten es gibt, sich zu beteiligen und mitzusprechen, regelt das Schulgesetz in den §§ 62 bis 77.

 

Erklärvideo zu "Pflegschaften"

Vorlagen für Klassenpflegschafts- und Schulpflegschaftssitzungen


Weitere Informationen sind oben über die Menüzeile unter Pflegschaften aufrufbar zu den Themen: Klassenpflegschaft, Schulpflegschaft, Rechtliches.