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Informationen zur Wahl

Wie wird gewählt?

Die Vorsitzenden der Mitwirkungsgremien und ihre Stellvertretungen sowie die Mitglieder der Schulkonferenz werden in geheimen Wahlen für ein Schuljahr gewählt. Alle übrigen Wahlen sind offen, sofern nicht ein Fünftel der anwesenden Stimmberechtigten einem Antrag auf geheime Wahl zustimmt. Gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhalten hat. Bei Stimmengleichheit entscheidet eine Stichwahl und bei erneuter Stimmengleichheit das Los.

Einspruch erheben

Jede oder jeder Wahlberechtigte kann innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses gegen die Gültigkeit einer Wahl bei der Schulleitung schriftlich Einspruch einlegen. Der Einspruch kann nur darauf gestützt werden, dass die Voraussetzungen der Wählbarkeit nicht erfüllt sind oder bei der Vorbereitung der Wahl oder bei der Wahlhandlung Unregelmäßigkeiten vorgekommen sind, die für das Wahlergebnis erheblich gewesen sein können.

Wann wird gewählt?

Die Wahlen in den Klassenpflegschaften sollten in den ersten drei Wochen nach Unterrichtsbeginn stattfinden, die Wahlen für die Schulpflegschaft in den ersten fünf Wochen. Zu den Sitzungen lädt die oder der bisherige Vorsitzende ein. Wenn das nicht möglich ist, übernimmt diese Aufgabe in der Klassenpflegschaft die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer, in der Jahrgangsstufenpflegschaft die Jahrgangsstufenleiterin oder der Jahrgangsstufenleiter, in allen anderen Fällen die Schulleiterin oder der Schulleiter.

Wahlordnung

Das Schulministerium NRW hat eine Wahlordnung (BASS 17-01 Nr. 1) zur Verfügung gestellt, die erläutert, wie und wann welche Gremien gewählt werden. Sowohl die Geschäftsordnung (BASS 17-02 Nr. 1) als auch die Wahlordnung sollten in der Schule bekannt gemacht werden.

Weitere Informationen zu den Wahlen der Schulmitwirkungsgremien: Wahlen der Schulmitwirkungsgremien

Vorlagen für Klassenpflegschafts- und Schulpflegschaftssitzungen