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Schulpflegschaft - Die Vertretung aller Eltern

Illustration von vier Personen vor grünem Hintergrund. Diese stehen sich pärchenweise gegenüber. Das linke Paar sagt: „Machen wir mit!“  Das rechte Paar sagt in einer Sprechblase: „Unterstütze ich!“, wovon eine Person einen Pinsel und einen Farbeimer in der Hand hält.

Schulpflegschaftssitzung

Alle Klassenpflegschaftsvorsitzenden nehmen an der Sitzung der Schulpflegschaft teil, die in der Regel einmal im Schuljahr tagt. Die Schulpflegschaft vertritt die Interessen aller Eltern der Schule gegenüber der Schulleitung und den anderen Mitwirkungsgremien. Sie ist deshalb ein gutes Diskussionsforum, um unterschiedliche Auffassungen und Interessen der Eltern abzustimmen. Informationen der Schulleitung können hier über die Klassenpflegschaftsvorsitzenden an alle Eltern weitergegeben werden. Entscheidungen, die in der Schulkonferenz – dem obersten Mitwirkungsgremium der Schule zu treffen sind, werden hier zuvor besprochen und beraten. Die Schulpflegschaft kann auch eigene Anträge an die Schulkonferenz richten, über die dort abgestimmt wird.

Verfahren und Aufgaben

Wahl des Vorsitzes

Die Schulpflegschaft wählt eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden, bis zu drei Stellvertreterinnen oder Stellvertreter sowie die Elternvertretung für die Schulkonferenz. Die Vorsitzende oder der Vorsitzende der Schulpflegschaft ist mit der Wahl automatisch Mitglied der Schulkonferenz. Ähnlich wie bei der Klassenpflegschaft lädt die Schulpflegschaftsvorsitzende zu den Sitzungen der Schulpflegschaft ein und setzt die Tagesordnung fest.

Vertretung nach außen

Wer als Vorsitzende oder Vorsitzender eines Elterngremiums nach außen auftritt, kann nicht für die ganze Schule sprechen. Die Schule wird nach außen, gegenüber dem Schulträger und der Schulaufsicht, durch die Schulleiterin oder den Schulleiter vertreten. Sie oder er ist dabei an die Beschlüsse der Schulkonferenz gebunden.

Mitglieder der Schulpflegschaft:

  • Die Vorsitzenden der Klassenpflegschaften
  • Die Vorsitzenden der Jahrgangsstufenpflegschaften

Mit beratender Stimme:

  • Zwei vom Schülerrat gewählte Schülerinnen und Schüler ab Klasse 7
  • Die Schulleiterin oder der Schulleiter
  • Die Vertreterinnen und Vertreter der Vorsitzenden der Klassenpflegschaften
  • Die Vertreterinnen und Vertreter der Vorsitzenden der Jahrgangsstufenpflegschaften

Netzwerke

Schulpflegschaften können örtlich und regional zusammenarbeiten und ihre Interessen gegenüber dem Schulträger und der Schulaufsicht wahrnehmen. Solche Stadt- und Gemeindeschulpflegschaften arbeiten in vielen Orten des Landes erfolgreich zusammen.