Elternsprechstunden
Information und Beratung
Zu den pädagogischen Aufgaben von Lehrkräften gehören laut § 9 der Allgemeinen Dienstordnung (ADO) die Information und Beratung der Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern. Lehrerinnen und Lehrer stehen den Eltern und den für die Berufserziehung Mitverantwortlichen für Rücksprachen und Beratung im Rahmen von Sprechstunden oder an besonders zu vereinbarenden Terminen zur Verfügung. Der Austausch über den Leistungsstand und die schulische Entwicklung der Schülerinnen und Schüler steht dabei im Mittelpunkt der Kommunikation.
Gespräche
Häufig werden Gespräche mit Eltern dann geführt, wenn es einen schwierigen Anlass, einen Konflikt oder eine Störung gibt, z. B. plötzlicher Leistungsabfall oder unangemessenes Verhalten. Eine vertrauensvolle Beziehung durch den Aufbau und die Pflege regelmäßiger Kontakte ist daher wichtig, denn solche Gespräche sind nicht immer leicht.
Es gibt auch eine Reihe anderer Themen, die besprochen und bei denen die Gesprächsteilnehmerinnen und -teilnehmer angehört und verstanden werden wollen, z. B.: Pubertät, Über- und Unterforderung, Erziehungsfragen, Berufsorientierung, familiäre Ereignisse, gesundheitliche Einschränkungen oder Krankheiten. Es ist ratsam, vorbereitet in ein Gespräch zu gehen. Sich im Vorfeld über das Thema des Gesprächs (Was möchte ich besprechen?) und das Ziel (Was erwarte ich von diesem Gespräch?) Gedanken zu machen, kann helfen, dem Gespräch eine Struktur zu geben.
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