Elternsprechtage
Information und Beratung
An einem Sprechtag pro Schulhalbjahr stehen die Lehrkräfte allen Eltern und den für die Berufserziehung Mitverantwortlichen an den Berufskollegs für Rücksprachen und Beratung zur Verfügung (siehe § 9 der Allgemeinen Dienstordnung (ADO). Die Elternsprechtage finden außerhalb der Unterrichtszeit statt bzw. werden nicht während der Unterrichtszeit am Vormittag durchgeführt. Das Ziel dieser regelmäßigen Sprechtage ist, dass Schulen den Eltern die Möglichkeit geben, sich über den Lern- und Leistungsstand sowie über das Verhalten ihres Kindes zu informieren und dessen Lehrkräfte kennenzulernen (siehe auch § 44 Schulgesetz NRW). Meistens stehen nur ca. 5-15 Minuten pro Gespräch zur Verfügung. Bei zeitaufwändigen Themen sollte daher ein separater Termin innerhalb der Elternsprechstunde vereinbart werden.
Gespräche
Auch für die Lehrkräfte sind Elternsprechtage ein Anlass, einen Eindruck von den Eltern ihrer Schülerinnen und Schüler zu bekommen. So könnten auch Fragen zum häuslichen Umfeld angesprochen werden, wie z. B. der Umgang mit den Hausaufgaben, die Unterstützung und Hilfestellung vor Klassenarbeiten oder auch belastende Themen, die berücksichtigt werden können, wenn Lehrkräfte davon Kenntnis haben.
Es besteht die Möglichkeit, dass Schülerinnen und Schüler an den Gesprächen teilnehmen. Wichtig ist vor allem, dass Eltern mit ihren Kindern im Vorfeld klären, welche Themen angesprochen werden sollten und dass sie auch im Nachgang mit ihren Kindern über dessen Verlauf sprechen.
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