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Umgang mit Beschwerden

Sind Eltern mit der Bewertung von Leistungen, mit der Vergabe von Noten oder anderen pädagogischen oder organisatorischen Entscheidungen der Schule nicht einverstanden, führt das häufig zu Beschwerden – ob mündlich oder schriftlich, informell oder formell, z. B. in Form einer Gegendarstellung. Der Umgang mit Beschwerden ist nicht immer einfach. Grundsätzlich sollte zunächst das Gespräch zwischen den Beteiligten gesucht werden. Häufig kann auf diese informelle Weise eine einvernehmliche Klärung herbeigeführt werden. Eine schulinterne Klärung kann auch durch Einschaltung der Schulleitung herbeigeführt werden, falls die Klärung zwischen den unmittelbar Beteiligten nicht gelingt. Siehe auch Gespräche führen im Konfliktfall.

Eltern haben generell das Recht, sich an die zuständige Schulaufsicht zu wenden – egal ob vorher Gespräche stattgefunden haben oder nicht. Die Bezirksregierungen Arnsberg, Detmold, Düsseldorf und Münster haben auf ihren Internetseiten hilfreiche Informationen zum Umgang mit Beschwerden und Widersprüchen zusammengestellt:

Beschwerden und Eingaben im Bereich Schule (Bezirksregierung Arnsberg)

Widerspruchsverfahren zur Leistungsbewertung (Bezirksregierung Arnsberg)

Widersprüche und Notenbeschwerden (Bezirksregierung Arnsberg)

Widerspruchsverfahren zur Leistungsbewertung (Bezirksregierung Detmold)

Dienstaufsichtsbeschwerden und Disziplinarangelegenheiten (Bezirksregierung Düsseldorf)

Widersprüche und Beschwerden bei Leistungsbewertungen und Versetzungen (Bezirksregierung Münster)

Erzieherische Maßnahmen und Ordnungsmaßnahmen – § 53 Schulgesetz (Bezirksregierung Arnsberg)