Nach Artikel 10 (2) der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen wirken Eltern durch Elternvertretungen an der Gestaltung des Schulwesens mit. Weitere Grundlagen für die Schulmitwirkung sind die §§ 62ff des nordrhein-westfälischen Schulgesetzes (§§ 62 ff. SchulG).
Weitere Informationen: Gremienarbeit
Weitere Informationen auf den Seiten des Schulministeriums NRW: Schulmitwirkung
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