Mitwirkungsrechte
Rechtliche Verankerung
"Lehrerinnen und Lehrer, Eltern, Schülerinnen und Schüler wirken in vertrauensvoller Zusammenarbeit an der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule mit und fördern dadurch die Eigenverantwortung in der Schule." (Quelle: Schulgesetz NRW, § 62, Absatz 1)
Was heißt das konkret?
Eltern können neben ihrer Mitwirkung in Gremien (Klassenpflegschaft, Schulpflegschaft) auch an schulischen Veranstaltungen teilnehmen, beispielsweise an Unterrichtsgängen, Klassenfahrten, Theateraufführungen, Konzerten und Präsentationstagen. Bei diesen Gelegenheiten lernen sie das schulische Umfeld ihres Kindes, Klassenkameradinnen und -kameraden sowie Lehrkräfte kennen.
Weitere Informationen: "Allgemeines"
"Social Media"-Einstellungen
Wenn Sie diese Felder durch einen Klick aktivieren, werden Informationen an die nachfolgenden Dienste übertragen und dort gespeichert:
Facebook, X/Twitter, Youtube, Pinterest, Instagram, Flickr, Vimeo
Bitte beachten Sie unsere Informationen und Hinweise zum Datenschutz und zur Netiquette bevor Sie die einzelnen Sozialen Medien aktivieren.
Datenfeeds von sozialen Netzwerken dauerhaft aktivieren und Datenübertragung zustimmen: