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Sicherheit im Schulsport und beim Schwimmen

Der verbindliche Sportunterricht (gem. Stundentafel) und außerunterrichtlicher Schulsport bilden gemeinsam den Aufgabenbereich Schulsport. Zur Unterstützung der Lehrkräfte im Schulsport können Eltern als sogenannte geeignete Hilfskräfte eingesetzt werden, die die Lehrkräfte z. B. beim Schwimmunterricht begleiten. Die geeigneten Hilfskräfte müssen über die je nach Bewegungsfeld bzw. Sportbereich erforderlichen fachlichen Voraussetzungen verfügen. Im Schwimmunterricht ist dies neben praktischen Erfahrungen, Kenntnissen über theoretische und methodische Grundlagen vor allem auch der Nachweis der Rettungsfähigkeit.

Aufsichtsbefugnisse dürfen nur insoweit zeitweise geeigneten Hilfskräften übertragen werden, als dadurch im Einzelfall eine angemessene Aufsicht gewährleistet bleibt. Die Auswahl der Hilfskräfte erfolgt durch die verantwortliche Lehrkraft, deren Aufsichtspflicht fortbesteht. Werden die vorgenannten Hilfskräfte eingesetzt, ist sicherzustellen, dass eine Lehrkraft unmittelbar erreicht werden kann." (Quelle: vgl. Runderlass Sicherheitsförderung im Schulsport (PDF, 3.2MB), S. 8)

Weitere Informationen:

Schulsport NRW

Runderlass Sicherheitsförderung im Schulsport