Gebundene und offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Betreuungsangebote im Primarbereich und in der Sekundarstufe I
Eltern können an der Konzeption und Durchführung der Angebote im Ganztagsbereich beteiligt werden. Sofern sie im Auftrag der Schule unentgeltlich und außerhalb eines Beschäftigungsverhältnisses in den Angeboten tätig sind, sind sie grundsätzlich über das Land bei der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen unfallversichert.
Darüber hinaus gehören Unterstützungsangebote für Eltern, z. B. zu Erziehungsfragen, der Beratung und Mitwirkung zu den Merkmalen von offenen und gebundenen Ganztagsschulen. (Quelle: vgl. Runderlass für gebundene und offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Betreuungsangebote)
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