Rechtliches im Rahmen der aktiven Mitgestaltung ©QUA-LiS NRW Aufsichtspflichten und Versicherungsschutz regeln das Schulgesetz, Erlasse und die Verwaltungsvorschriften des Landes Nordrhein-Westfalen auch für Eltern und Erziehungsberechtigte, die sich aktiv am Schulleben beteiligen und Aufgaben übernehmen. Inhaltsseite Aufsichtspflicht Eltern können als „Hilfskräfte“ bei der Wahrnehmung einer Aufsicht von der verantwortlichen Lehrkraft eingesetzt werden. Aufsichtspflichtig ist jedoch die Lehrkraft. Inhaltsseite Schulwanderungen, Schulfahrten, Schullandheimaufenthalte Eltern können neben Lehrerinnen und Lehrern als weitere Begleitung bei Schulfahrten etc. beauftragt werden. Den weiteren Begleitpersonen können einzelne Aufsichtsbefugnisse übertragen werden. Inhaltsseite Sicherheit im Schulsport Sicherheit im Schulsport Inhaltsseite Versicherungsschutz Versicherungsschutz Inhaltsseite Betreuungsangebote im Ganztag Eltern können an der Konzeption und Durchführung der Angebote im Ganztagsbereich beteiligt werden. Sofern sie im Auftrag der Schule unentgeltlich und außerhalb eines Beschäftigungsverhältnisses in den Angeboten tätig sind, sind sie grundsätzlich über das Land bei der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen unfallversichert. Inhaltsseite Schulmitwirkung an Privatschulen Die Bezirksregierung Düsseldorf hat eine Broschüre herausgegeben, die "Informationen zu Inhalt und Grenzen der staatlichen Schulaufsicht über private Ersatzschulen" liefert. Unter anderem finden sich dort auch Informationen zu dem Thema Schulmitwirkung.
Inhaltsseite Aufsichtspflicht Eltern können als „Hilfskräfte“ bei der Wahrnehmung einer Aufsicht von der verantwortlichen Lehrkraft eingesetzt werden. Aufsichtspflichtig ist jedoch die Lehrkraft.
Inhaltsseite Schulwanderungen, Schulfahrten, Schullandheimaufenthalte Eltern können neben Lehrerinnen und Lehrern als weitere Begleitung bei Schulfahrten etc. beauftragt werden. Den weiteren Begleitpersonen können einzelne Aufsichtsbefugnisse übertragen werden.
Inhaltsseite Betreuungsangebote im Ganztag Eltern können an der Konzeption und Durchführung der Angebote im Ganztagsbereich beteiligt werden. Sofern sie im Auftrag der Schule unentgeltlich und außerhalb eines Beschäftigungsverhältnisses in den Angeboten tätig sind, sind sie grundsätzlich über das Land bei der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen unfallversichert.
Inhaltsseite Schulmitwirkung an Privatschulen Die Bezirksregierung Düsseldorf hat eine Broschüre herausgegeben, die "Informationen zu Inhalt und Grenzen der staatlichen Schulaufsicht über private Ersatzschulen" liefert. Unter anderem finden sich dort auch Informationen zu dem Thema Schulmitwirkung.
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