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Schulen in freier Trägerschaft

Schulen in freier Trägerschaft – Privatschulen (Ersatzschulen)

"Ersatzschulen entsprechen den Schulformen des öffentlichen Schulwesens. Sie bieten grundsätzlich die gleichen Unterrichtsinhalte wie öffentliche Schulen an und sind berechtigt, nach eigenen Lehr- und Erziehungsmethoden zu arbeiten, die den öffentlichen Schulen gleichwertig sind. Sie können sich eine besondere pädagogische, religiöse oder weltanschauliche Prägung geben. Wer eine anerkannte Ersatzschule besucht, erfüllt die Schulpflicht." (Quelle: www.schulministerium.nrw.de)

Weitere Informationen:

Privatschulen

Privatschulrecht