Termine
Wichtige Termine sind im Folgenden zusammengestellt. Sie werden immer wieder aktualisiert, können jedoch auch auf den Seiten des Schulministeriums NRW nachgelesen werden.
Feste Termine
„Das Schuljahr beginnt am 1. August und endet am 31. Juli des folgenden Jahres.“ (Quelle: Schulgesetz NRW, § 7, Absatz 1) Der erste Schultag ist jeweils der erste Tag nach dem Ferienende.
Ferientermine in Nordrhein-Westfalen für das Schuljahr 2024/2025
Herbstferien: 14. - 26. Oktober 2024
Weihnachtsferien: 23. Dezember 2024 - 6. Januar 2025
Osterferien: 14. - 26. April 2025
Pfingstferien: 10. Juni 2025
Sommerferien: 14. Juli - 26. August 2025
Langfristige Sommerferienregelung bis 2030
Ferientermine Herbst 2023 bis Pfingsten 2025 aller Bundesländer (ohne Sommerferien)
Siehe auch die Informationen des Schulministeriums NRW. Die Schulferien werden jeweils für einige Jahre im Voraus von der Ständigen Konferenz der Kultusministerinnen und -minister der Länder (KMK) festgelegt.
Bewegliche Ferientage
"Das Ministerium erlässt die Ferienordnung. Sie sieht neben den landesweiten Ferien bewegliche Ferientage vor, über deren Termine die Schulkonferenz entscheiden kann." (Quelle: Schulgesetz NRW, § 7, Absatz 2)
Jeder Schule stehen in jedem Schuljahr drei oder vier bewegliche Ferientage zur Verfügung. Mindestens einer davon sollte als Brauchtumstag, z. B. bei Volks- und Heimatfesten oder in der Karnevalszeit, genutzt werden. Im Einvernehmen mit dem Schulträger entscheidet die Schulkonferenz über die Terminierung. Dabei ist eine einheitliche Regelung für alle Schulen einer Gemeinde anzustreben (siehe auch die Pressemitteilung (PDF, 32KB) des Schulministeriums NRW vom 08.12.2014)
Im Schuljahr 2023/2024 stehen den Schulen in NRW vier bewegliche Ferientage zur Verfügung. (siehe auch die Informationen des Schulministeriums NRW (Ferienordnung für NRW bis 2029/2030)
Religiöse Feiertage ab dem Schuljahr 2022/2023
Siehe Übersicht in der BASS: Religiöse Feiertage
Wahlen Mitwirkungsgremien
"Die jährlichen Wahlen in den Mitwirkungsgremien finden zu Beginn des Schuljahres statt:
- in den Klassen und Jahrgangsstufen spätestens zwei Wochen nach Unterrichtsbeginn,
- in der Lehrerkonferenz spätestens drei Wochen nach Unterrichtsbeginn,
- in den Klassenpflegschaften und Jahrgangsstufenpflegschaften spätestens drei Wochen nach Unterrichtsbeginn,
- in der Schulpflegschaft spätestens fünf Wochen nach Unterrichtsbeginn,
- im Schülerrat spätestens fünf Wochen nach Unterrichtsbeginn."
(Quelle: BASS NRW Empfehlung einer Wahlordnung für die Schulmitwirkungsgremien)
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