Das Schulgesetz verpflichtet Eltern und Schule gemeinsam, ihre Erziehungsaufgaben wahrzunehmen. Eltern sorgen außerdem dafür, dass ihr Kind seine schulischen Pflichten erfüllt. Sie haben den Auftrag, sich aktiv am Schulleben, in den Mitwirkungsgremien und an der schulischen Erziehung ihres Kindes zu beteiligen.