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Innovationsprojekte zum Förderaufruf 2026 gestartet

Hände, Zusammenarbeit und Ausrüstung mit einem Geschäftsteam, das in Synergie für Innovation in einem Workshop zusammenarbeitet. Treffen, Teamarbeit und Kreativität mit einer Gruppe von Männern und Frauen bei der Arbeit im Büro

Mit der Novellierung des Weiterbildungsgesetzes (WbG) wurde ein „Innovationsfonds für die Weiterbildung“ als neues Förderinstrument gesetzlich verankert. Das für Weiterbildung zuständige Ministerium fördert jährlich auf Grundlage von §§ 17, 19 WbG mit dem Innovationsfonds Projekte der gemeinwohlorientierten Weiterbildung in Nordrhein-Westfalen (NRW), die zum Aufbau eines Systems des lebensbegleitenden Lernens beitragen und möglichst einrichtungs- und trägerübergreifend angelegt sind.

Ziel der Förderung ist es, der gemeinwohlorientierten Weiterbildung in NRW zu ermöglichen, sich auf veränderte gesellschaftliche und strukturelle Herausforderungen einzustellen, neue innovative Absätze zu entwickeln, auszuprobieren und nachhaltig zu implementieren.

Der Innovationsfonds stellt jährlich insgesamt bis zu 1 Million Euro pro Jahr für Vorhaben zur Verfügung. Gefördert werden Maßnahmen mit jeweils bis zu 50 000 Euro.  Die zur Förderung bewilligten Projekte für das Jahr 2026 können vom 1. Januar 2026 bis einschließlich 31. Dezember 2026 umgesetzt werden.

Die Bewerbungsfrist für eine Interessensbekundung „Innovationsfonds 2026“ endete am 31. Mai 2025.

Mit der landesweiten Förderung von Modellvorhaben will die Landesregierung das Innovationspotenzial von Volkshochschulen und nach dem WbG anerkannte Einrichtungen in anderer Trägerschaft in NRW weiter stärken. Die Projekte sollen zum Thema „Weiterbildung im Wandel – Wie sieht die Zukunft des Lehrens und Lernens aus?“ mindestens auf eine der folgenden Fragen Bezug nehmen:

  • Welchen Beitrag kann das Innovationsvorhaben für eine inklusive, offene, nachhaltige und sich zunehmend digital organisierende Gesellschaft leisten?
  • Wie sind Bildungsangebote methodisch-didaktisch weiterzuentwickeln?
  • Welche Strategien werden entwickelt und erprobt, die zur Partizipation motivieren und neue Zugänge zur Weiterbildung (z.B. Angebote für ältere Menschen oder barrierefreie/diversitätsbewusste Angebote) eröffnen?
  • Wie trägt das Vorhaben dazu bei, die Zusammenarbeit mit anderen Bildungs- und Kultureinrichtungen weiterzuentwickeln und zu stärken?

Die Bekanntmachung, das Formblatt zur Interessenbekundung, die Bewertungsmatrix sowie FAQ sind im Download-Bereich abrufbar.

Bei Beratungsbedarf erreichen Sie uns unter folgenden Kontaktdaten: support-weiterbildung[at]qua-lis.nrw.de (support-weiterbildung[at]qua-lis[dot]nrw[dot]de) oder 02921/ 683-1901.