Die Schulsozialarbeit stellt einen eigenständigen pädagogischen Arbeitsbereich in Schule dar. Sie ergänzt den schulischen Bildungs- und Erziehungsauftrag durch sozialpädagogische Handlungskompetenzen, Arbeitsformen und Zielbestimmungen, die auf systemische Sichtweise, Ressourcenorientierung und Individualität aufbauen.
Die Maßnahmen der Schulsozialarbeit zielen „auf eine ganzheitliche Lebensbewältigung ab, die die schulische Lebensbewältigung einschließt. Lebensbewältigung ist nicht mit einer ausschließlichen Krisenbewältigung gleichzusetzen. Schulsozialarbeit hat vielmehr den Auftrag, der Förderung des jungen Menschen als Ganzes gerecht zu werden und orientiert sich damit an den im § 1 SGB VIII festgelegten Handlungsmaximen für die Kinder- und Jugendhilfe.“ (Stüwe/ Ermel/ Haupt, 2015, S. 31).
Die Schulsozialarbeit richtet sich fachlich, systemisch, präventiv, partizipativ und auf den Sozialraum aus.
Die Ziele der Schulsozialarbeit, die sich aus dem schulischen Bildungs- und Erziehungsauftrages und dem Sozialgesetzbuch ergeben, sind zusammengefasst:
- Unterstützung der Kinder und Jugendlichen bei ihrem individuellen Bildungs- und Lebensweg,
- Einbeziehung der Lebenswirklichkeit der Schülerinnen und Schüler in den Schulalltag,
- Enge Kooperation mit den Erziehungsberechtigten,
- Enge Kooperation mit dem Sozialraum und bildungsrelevanten Institutionen und Einrichtungen.
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