Beratung gehört zu den Kernaufgaben aller Lehrkräfte in Schule und findet in vielfältigsten Formen und unterschiedlichsten Situationen statt. Diese Beratungstätigkeiten werden von speziell ausgebildeten Beratungslehrkräften ergänzt und intensiviert, insbesondere im Bereich der psychosozialen Beratung. Der Erlass „Beratungstätigkeiten von Lehrerinnen und Lehrern in der Schule" (Externer Link auf PDF) vom 2. Mai 2017 legt ihren Auftrag und ihre Aufgaben fest. Den Beratungslehrkräften kommt eine Lotsenfunktion zu, um im Netzwerk der innerschulischen und außerschulischen Beratungs- und Unterstützungsangebote zu vermitteln. Sie konzentrieren sich auf psychosoziale Problem- und Notlagen und verfügen darüber hinaus über Expertise in weiteren Bereichen der Intervention und Prävention (z. B. Mobbing-, Gewalt- und Suchtprävention).
Zu ihren zentralen Handlungsfeldern gehören
- Psychosoziale Beratung und Begleitung von Schülerinnen und Schülern sowie deren Erziehungsberechtigten
- Kollegiale Beratung in schulischen Beratungssituationen
- Mitwirkung in einem schulinternen Team für Beratung, Gewaltprävention und Krisenintervention
- Zusammenarbeit mit außerschulischen Einrichtungen (z. B. Schulpsychologie, Beratungsstellen, Jugendamt, etc.)
- Vernetzung mit Beratungslehrkräften benachbarter Schulen
Weitere Informationen
Ministerium für Schule und Bildung NRW
Überblick zum Tätigkeitsfeld der Beratungslehrkräfte, zu Aufgabenfeldern und Grenzen der Beratungstätigkeit
- Handreichung zum Erlass
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