Schulische Teams für Beratung, Gewaltprävention und Krisenintervention können die innerschulische Konzeptentwicklungen im Kontext Beratung und Prävention nachhaltig vorantreiben, mit präventiven Angeboten das Schulleben prägen und Aufgaben und Rollen z. B. im Fall einer Krisenintervention klar definieren.
Zu den Aufgaben der Schulteams zählen u.a.:
- Entwicklung von psychosozialen Beratungs- und Präventionskonzepten im Rahmen der Schulprogrammentwicklung
- Regelmäßige Abstimmung der präventiven Angebote mit aktuellen Bedarfen an der Schule
- Stärkung und Weiterentwicklung des innerschulischen Beratungsnetzwerks
- Information der Schulgemeinschaft über das inner- und außerschulische Beratungsnetzwerk
- Vorbereitung auf einen schulischen Notfall durch z. B. Erstellen von konkreten Handlungsabläufen mit Richtlinien für Maßnahmen nach Notfällen
- Begleitung der Schulgemeinschaft in und nach Krisen, um eine Normalisierung und den Übergang zum gewohnten Schulalltag zu erleichtern (z. B. Suizidgedanken, Verdacht auf sexuellen Missbrauch)
- Vernetzung mit schulexternen Unterstützungssystemen (z. B. Schulpsychologie, Jugendhilfe, Feuerwehr etc.)
Die hier beschriebenen Inhalte stellen eine verkürzte Zusammenfassung des entsprechenden Kapitels im „Notfallorder für Schulen in NRW“ dar. Schulen, die an Konzepten zu dieser Thematik weiterarbeiten möchten, wird empfohlen, sich an den dortigen Inhalten zu orientieren.
Die schulischen Teams für Beratung, Gewaltprävention und Krisenintervention setzen sich im Idealfall z. B. aus folgenden Personen zusammen: Schulleitung, erweiterte Schulleitung, Beratungslehrkraft, Fachkraft für Schulsozialarbeit, Lehrkräfte für spezielle Aufgaben (z. B. Schulseelsorge), schulisches Personal mit speziellen Fähigkeiten (z. B. ausgebildeter Rettungssanitäter), Fachkraft des Ganztags, Schulpflegschaftsvorsitzende/ -vorsitzender, Hausmeisterin/ Hausmeister, Schulverwaltung, Schülervertretung.
Ein wichtiger Partner der Schulteams für Beratung, Gewaltprävention und Krisenintervention sind die Schulpsychologischen Beratungsstellen vor Ort. Diese können durch ein umfangreiches Fortbildungs- und Qualifizierungsangebot unterstützen und Prozessentwicklungen langfristig beratend begleiten.
Weitere Informationen
- Erlass Beratungstätigkeiten von Lehrerinnen und Lehrern in der Schule vom 02. Mai 2017 (Externer Link auf PDF) (BASS 12-21, vgl. Pkt. 3.1, 4.3.2)
- Handreichung zum Erlass (Externer Link auf PDF) (BASS 12-21, vgl. S. 4f.)
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