"Ersatzschulen entsprechen den Schulformen des öffentlichen Schulwesens. Sie bieten grundsätzlich die gleichen Unterrichtsinhalte wie öffentliche Schulen an und sind berechtigt, nach eigenen Lehr- und Erziehungsmethoden zu arbeiten, die den öffentlichen Schulen gleichwertig sind. Sie können sich eine besondere pädagogische, religiöse oder weltanschauliche Prägung geben. Wer eine anerkannte Ersatzschule besucht, erfüllt die Schulpflic...