Gute Schulen erkennt man an ihren Partnern. Die Idee einer Bildungspartnerschaft ist ebenso einfach wie wirkungsvoll: eine Schule und ihr außerschulischer Partner verabreden in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung gemeinsame Ziele und Aktivitäten. Das außerschulische Lernen wird damit zu einem festen Bestandteil der schulischen Lernangebote. Wer mitmacht, profitiert von den Beratungs- und Unterstützungsangeboten von Bildungspartner NRW, z. B. der Bildungs-App BIPARCOURS, der Lernplattform BipaLab.NRW sowie der Lernortsuche BipaMap.NRW. Bildungspartner NRW ist eine vertragliche Zusammenarbeit des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes NRW und der Landschaftsverbände Rheinland (LVR) und Westfalen-Lippe (LWL).
Voraussetzungen für wirksame und nachhaltige Kooperationen mit Bildungspartnern
- Vor- und Nachbereitung im Unterricht
Wie wirksam und nachhaltig Exkursionen an außerschulische Lernorte sind, hängt immer davon ab, dass sie an die Lernvoraussetzungen der Schülerinnen und Schüler anknüpfen. Das Lernen bei einer Exkursion fällt leichter, wenn Kinder und Jugendliche ihr Vorwissen aktivieren, mitgebrachte Fragen beantworten und Verbindungen zwischen dem außerschulischen Lernangebot und dem eigenen Leben herstellen können. Am besten ist das zu erreichen, wenn sie bereits im Vorfeld des Besuches Vorstellungen, Fragen oder Hypothesen entwickeln können, die am Lernort aufgegriffen, beantwortet oder überprüft werden können. Und was am Lernort erlebt und gelernt worden ist, sollte nicht am Lernort zurückgelassen werden; es ist umso nachhaltiger, je besser es im Fachunterricht nachbereitet und integriert wird. Für die Vor- und Nachbereitung gibt es die digitalen Angebote BIPARCOURS und BipaLab.NRW.
- Einbindung in schulinterne Lehrpläne
Damit außerschulische Lernangebote an die Lernvoraussetzungen von Schülerinnen und Schülern verlässlich anknüpfen, empfiehlt sich ihre Einbindung in die schulinternen Lehrpläne. Die feste Verankerung einer Bildungspartnerschaft in den schulinternen Curricula bereichert zudem die fachliche Unterrichtsentwicklung, führt zu einer qualitativen Aufwertung der Zusammenarbeit und stärkt ihre Akzeptanz in der gesamten Schulgemeinde.
- Absprachen mit dem Bildungspartner
Um die Anschlussfähigkeit des außerschulischen Lernens gegenüber den fachunterrichtlichen Lernprozessen sicherstellen zu können, bedarf es gründlicher Absprachen mit dem außerschulischen Bildungspartner. Dazu kann eine schriftliche Kooperationsvereinbarung zwischen Schule und Lernort einen verbindlichen Beitrag leisten. Hier ein Beispiel für eine Musterkooperationsvereinbarung aus der Bildungspartnerschaft Gedenkstätte und Schule, in der u. a. das gemeinsame Lernangebot konkretisiert wird: Musterkooperationsvereinbarung.
- Partizipative Lernangebote
Es ist eine zentrale Querschnittsaufgabe aller Bildungsangebote, das Vertrauen in die Demokratie als Lebens-, Gesellschafts- und Regierungsform zu stärken. Bildungspartnerschaften bieten vielfältige Chancen, die Teilhabe- und Mitgestaltungsspielräume von Kindern und Jugendlichen zu erweitern. Sofern die Entwicklung partizipativer Kompetenzen nicht nur im Schonraum des Unterrichts, sondern auch im Umfeld der Schule zum Tragen kommen soll, ist die Zusammenarbeit mit außerschulischen Partnern geradezu unerlässlich. Mit ihnen kann die aktive Teilhabe an den Angeboten der Kunst oder der Geschichtskultur, an technischen oder ökologischen Entwicklungen nicht nur simuliert werden, sondern reale Spuren hinterlassen.
- Dekonstruktive Lernangebote
Welche politischen Botschaften transportieren die Kuratorinnen oder Kuratoren einer Ausstellung? Wessen Perspektive nehmen sie ein bzw. wessen Perspektive auf das Ausstellungsthema blenden sie aus? In wessen Auftrag arbeiten Bibliotheken, Museen, Gedenkstätten oder Archive und wie sieht dieser Auftrag aus? Solche Fragen stellen zu können, ist ein wesentlicher Schritt auf dem Weg zur demokratischen Mündigkeit von Kindern und Jugendlichen. Sie sind daher eine wichtige Voraussetzung für die Wirksamkeit außerschulischer Lernangebote.
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